Salutaris

SoSiP - Zusatzmodule

Erinnerungsverfahren Antrag

Für die regelmäßige Erinnerung der Pflegebedürftige an die Abgabe des Antrages zur Gewährung der Leistung zur sozialen Sicherung. Das Datum der Erinnerung wird festgehalten. SoSiP erkennt auf Grund der aktuellen Datenkonstellation selbständig, wann das Erinnerungsverfahren einzustellen ist.

Erinnerungsverfahren Pflegeeinsatz

Der Pflegebedürftige muss gemäß Gesetz je nach Pflegestufe alle 6 bzw. 3 Monate den Pflegeeinsatz eines zugelassenen Pflegedienstes nachweisen. Dies gilt nur, sofern ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. SoSiP hält die entsprechenden Zeiträume nach und erstellt Anschreiben für die regelmäßige Erinnerung an die Pflegebedürftigen, dass ein solcher Nachweis fällig ist.

Erinnerungsverfahren Beantragung von Folgegutachten

Nach einem Erstgutachten kann in regelmäßigen Abständen eine erneute Begutachtung erfolgen. Der Zeitraum ist abhängig von der Pflegestufe. SoSiP überwacht die Intervalle, erstellt rechtzeitig vor Ablauf einen Auftrag für die Folgebegutachtung und informiert den Pflegebedürftigen darüber, dass eine solche Begutachtung ansteht.